Am 31. März 2022 hat die Landesregierung die 17. Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese Verordnung enthält keinen Paragrafen mehr zum Sport . Damit ist das Sporttreiben in Sachsen-Anhalt ab Sonntag, den 03.04.2022 wieder ohne jegliche Einschränkungen möglich. Es gibt im Rahmen der Verordnung als Vorsichtsmaßnahme allerdings die Empfehlung, weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf Mindestabstände zu achten und sich regelmäßig zu testen. |